Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 02.02.2009 - 5 LA 279/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umzugskostenrecht: Mietentschädigung bei Unterlassen von Bemühungen um die Vermietung eines Eigenheims
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 Abs. 1 S. 1 BUKG; § 8 Abs. 3 S. 1 BUKG
Verpflichtung eines die Gewährung einer Mietentschädigung beanspruchenden Beamten zum Bemühen um Vermietung seines Eigenheims - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUKG § 8 Abs. 3 S. 1; BUKG § 8 Abs. 1 S. 1
Mietentschädigung bei Umzug: Eigenheim; Mietentschädigung; Umzug; Veräußerung; Vermietung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung eines die Gewährung einer Mietentschädigung beanspruchenden Beamten zum Bemühen um Vermietung seines Eigenheims
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 14.05.2008 - 6 A 2334/06
- OVG Niedersachsen, 02.02.2009 - 5 LA 279/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96
Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2009 - 5 LA 279/08
In einem solchen Fall sind die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht erfüllt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.2.2008 - 5 LA 92/06 - vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2009 - 5 LA 279/08
Ein Zurückgreifen auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kommt nur in Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.10.1972 - VI B 7.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40). - VG München, 14.02.2007 - M 9 K 05.837
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2009 - 5 LA 279/08
Die Rechtsprechung des beschließenden Gerichts stimmt mit der des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…Urt. v. 15.2.1993 - 2 UE 1474/89 -) überein (vgl. ebenso auch VG München, Urt. v. 14.2.2007 - M 9 K 05.837 -, juris).
- VG Berlin, 16.07.2021 - 5 K 85.19 Eine Mietentschädigung kann jedoch nur gewährt werden, sofern sich der Anspruchsteller fortwährend und nachhaltig um die Vermietung oder den Verkauf seiner bisherigen Mietwohnung, Wohnung im eigenen Haus oder Eigentumswohnung bemüht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 5 LA 279/08 -, juris Rn. 5 f. m. w. Nachw.).
Unterlässt er dies, kann er ebenso wie im Fall des Forderns eines unangemessen hohen Kaufpreises oder einer überhöhten Miete nicht die Gewährung einer Mietentschädigung beanspruchen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 5 LA 279/08 -, juris Rn. 6).